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Baugutachter-Leistungen bei der Kontrolle von Baustellen

 
Thema:

Durchführung von bautechnischen Kontrollen bezüglich der Güte und Abmessungen von Bauteilen
sowie der Qualität der Handwerkerleistungen (baubegleitende Qualitätsüberwachung, Baucontrolling).

Umfang: Baustellenbesuch mit kurzem, schriftlichem Bericht über die durchgeführten Kontrollen
sowie Auflistung vorgefundener Mängel, inkl. Fotodokumentation.

Terminierung: Alternative A: Der Bausachverständige besucht die Baustelle im Abstand von 1 oder 2 Wochen.
Vorteil: Bei "Pfusch am Bau" kann sofort reagiert und Gegenmaßnahmen können ergriffen werden.
Nachteil: Kosten für oftmalige Baustellenbegutachtungen.


Alternative B: Der Bausachverständige besucht die Baustelle zu bestimmten Bautenständen. Beispielsweise
- evtl. während der Herstellung der Bodenplatte (bei schwierigen Baugrundverhältnissen);
- vor Betonierung der Kellerdecke;
- vor Verfüllung des Arbeitsraumes an den Außenseiten der Kellerwände;
- vor Verlegung der Dachdeckung;
- vor Auftragung des Innenputzes bzw. der Montage der Gipskartonplatten;
- während des Einbaus des Estrichs bzw. der Einbringung der Feuchtraumabdichtung;
- ggf. nach Fertigstellung des Gebäudes (vor der Endabnahme).
Vorteil: Es fallen nur die Kosten für 5 bis 7 Baustellenbegutachtungen an.
Nachteil: Mängel können im Nachhinein oft nur sehr schwer oder gar nicht beseitigt werden.


Grundlagen: - Gesetzliche Regelungen, z.B. Hessische Bauordnung, Energieeinsparverordnung;
- Bauaufsichtlich eingeführte Technische Baubestimmungen, z.B. Eurocodes 1 bis 9;
- Baunormen, z.B. DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen, DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau;
- VOB Teil C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen;
- Baurichtlinien und Merkblätter von Handwerks- und Industrieverbänden sowie Institutionen
(z.B. BEB, DAfStb, DASt, DBV, DVGW, ift, RAL, VDE, VDI, VDZ, WTA, ZDB, ZVDDH, ZVEH, ZVSHK).

Außerdem wäre es zweckmäßig, wenn der Auftraggeber folgende Unterlagen bereitstellen würde:

  • Erlaubnis des Bauherrn, dass die Baustelle vom Baugutachter auf eigene Gefahr betreten werden darf;
  • Baubeschreibung und eventuell Vertrag mit dem Bauträger bzw. der Baufirma;
  • Ausführungszeichnungen des Objektes sowie eventuell die Leistungsverzeichnisse.

Zusatz-Informationen: Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 29.3.2009 über Möglichkeiten der Vermeidung von Pfusch am Bau.
Artikel aus dem Kredit-Magazin vom 23.6.2009 mit dem Titel: "Wüstenrot rät zur baubegleitenden Qualitätskontrolle".
"Checkliste zur Qualitässicherung der Baustellenorganisation".
Diese Checkliste dient als Leitfaden, wenn zu Beginn des Bauvorhabens eine Besprechung mit dem Bauunternehmer statt findet.
Sie ist eine von über 30 Checklisten, die im Rahmen der Baubegleitung vom Bausachverständigen abgearbeitet werden.

Apropos Bauunternehmer. Falls noch kein Vertrag über Bauleistungen abgeschlossen wurde, ist die Verwendung der kostenfreien Formulare vom
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und von der Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft empfehlenswert.
Diese Formulare können im Internet unter folgenden Links herunter geladen werden:
www.zdb.de/zdb.nsf/0/A5160FB9A4144973C12574B0003037D1
www.hausundgrund.de/bauvertrag.html
www.hausundgrund.de/handwerkervertrag.html

Für die Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung ist die Benutzung nachstehender Hilfen nützlich:
Broschüre über Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser,
herausgegeben 2007 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1,6 MB).
Checkliste zur Auswertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser,
herausgegeben 2008 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Aktionsradius: Die Baubegleitung wird vorzugsweise im Rhein-Main Gebiet durchgeführt (Großraum Frankfurt, Offenbach, Bad-Homburg, Friedberg, Hanau, Aschaffenburg, Darmstadt, Heppenheim, Groß-Gerau, Mainz, Wiesbaden).

Honorar: Die Vergütung erfolgt nach vorher festgelegtem Aufwand und setzt sich zusammen aus
- der Größe und der Schwierigkeit der zu kontrollierenden Baustelle,
- der Anzahl der Baustellenbesuche sowie
- der Entfernung zwischen Mörfelden-Walldorf (bei Frankfurt a.M.) und der Baustelle.

Preis-Beispiel
(inkl. MwSt):

Insgesamt 5 einstündige Baustellenbesuche während der gesamten Bauzeit bei einem Einfamilienhaus, inkl. Sichtung der Bauvertragsunterlagen sowie Berichterstattungen über die Baustellenbegutachtungen per Email: € 975,00
Zuzüglich  
- Fahrtkosten pro gefahrenem km (inkl. Fahrzeitkosten):
€ 1,00
- Stundensatz für zusätzlich beauftragte Ingenieurleistungen: € 75,00

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